Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen bedeutet grundsätzlich, dass Gerichten, Behörden, Firmen und Privatpersonen besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf ihrem Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zur Verfügung stehen.
Mit der Vereidigung wird dabei die Einhaltung der dem Sachverständigen obliegenden Pflichten, insbesondere Objektivität und Neutralität bei der Gutachtenerstattung bekräftigt.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung soll die Suche nach fachlich besonders geeigneten Sachverständigen erleichtern. Dabei steht deren Arbeit sowie deren Weiterbildung unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften (z.B. Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern).
Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e.V. (IfS)
Guido Mehl, Dipl.-Ing. (BA)
Von der Handwerkskammer Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk
Wolfgang Mehl
Von der Handwerkskammer Reutlingen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk